Wohnhilfe

Bëllegen Akt 2026: Bis zu 40 000 € pro Person Steuergutschrift für Ihre Luxemburger Erstwohnung


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Bëllegen Akt: Up to €40,000 Per Person in Tax Credit on Your Luxembourg Home — Still Available in 2026
Bëllegen Akt 2026: Bis zu 40 000 € pro Person Steuergutschrift für Ihre Luxemburger ErstwohnungPhoto: Unsplash

Der Bëllegen Akt — wörtlich „billige Urkunde" auf Luxemburgisch — bleibt die meistnachgefragte Wohnsteuerhilfe des Landes, und er gilt 2026 weiterhin, nachdem das breitere Paket der Wohnkrisen-Steuerhilfen am 30. Juni 2025 auslief. Die Gutschrift erlaubt Käuferinnen und Käufern ihrer Erstwohnung eine Steuerbefreiung von bis zu 40 000 € pro Person, anrechenbar auf die Eintragungsgebühren.

So funktioniert es

Beim Erwerb einer Wohnung in Luxemburg fallen die Eintragungsgebühr (Standardsatz 7 %) und die Übertragungsgebühr (1 %) an. Die Bëllegen-Akt-Gutschrift wird auf die Eintragungsgebühr angerechnet, mindert sie oder hebt den Anteil bei Erstwohnungs-Käufen ganz auf. Die Gutschrift gilt pro Person — ein gemeinsam kaufendes Paar kann jede oder jeder die eigene 40 000-€-Gutschrift einsetzen —, sofern die Käuferseiten natürliche Personen (kein Gesellschaftsvehikel) sind und das Objekt die hauptsächliche und gewöhnliche Wohnung wird.

Was Sie tatsächlich sparen

Bei einer Wohnung zu 700 000 € — nahe am Median einer Wohnung in Luxemburg-Stadt — liegt die Standardsumme der Eintragungsgebühr bei 49 000 €. Mit der vollen Bëllegen-Akt-Gutschrift sinkt sie für eine Einzelkäuferin oder einen Einzelkäufer auf 9 000 €. Bei einem Paar mit beiden Gutschriften reduziert sich die Summe auf null, mit 31 000 € ungenutzter Gutschrift. Für ein teureres Objekt — etwa 1,2 Mio. € — reduziert eine kombinierte 80 000-€-Gutschrift eines Paares die 84 000 € Eintragungsgebühr auf 4 000 €. Die Ersparnis skaliert mit dem Preis, gedeckelt durch die Pro-Kopf-Grenze.

Wer berechtigt ist

Drei Bedingungen zählen. Käuferin oder Käufer ist eine natürliche Person, kein Gesellschaftsvehikel oder Fonds. Das Objekt ist eine hauptsächliche und gewöhnliche Wohnung — keine Zweitwohnung oder Anlageimmobilie. Und es besteht eine Selbstnutzungspflicht von mindestens zwei Jahren ab Erwerb; ein früherer Verkauf löst eine Rückforderung aus, sofern keine spezifischen Ausnahmen greifen (berufliche Versetzung, familiäre Gründe usw., behördlich gewürdigt).

Was sich 2026 nicht ändert

Die Obergrenze von 40 000 € pro Person, der Anspruchsrahmen und die Rückforderungsregeln. Was sich früher änderte — und gelegentlich mit dem Bëllegen Akt verwechselt wird — sind die befristeten Investorenhilfen (3,5 % Eintragungsgebühr für Zweitobjekte, 6 % beschleunigte Abschreibung, Veräusserungsgewinn-Reduktionen) für 2023-2025, die am 30. Juni 2025 ausliefen.

Was sonst auf der Karte bleibt

Die Wohneigentumsförderung (500 € bis 10 000 € je nach Haushaltszusammensetzung und Einkommen), der Staatsgarantie-Mechanismus für Geringeigenkapital-Kreditnehmerinnen und -nehmer sowie verschiedene kommunale Zuschüsse bleiben bestehen. Der Bëllegen Akt ist die Schlagzeile; der Rest ist die tragende Nebenbesetzung für Erstkäuferinnen, Erstkäufer und Erstwohnungs-Käuferinnen und -Käufer im Jahr 2026.

Ist der Bëllegen Akt 2026 noch verfügbar?
Ja. Die Investorenhilfen liefen am 30. Juni 2025 aus, der Bëllegen-Akt-Käuferzuschuss bleibt in Kraft.
Wie viel kann ein Paar sparen?
Bis zu 80 000 € kombiniert auf Eintragungsgebühren beim Kauf einer Erstwohnung.
Was passiert bei frühem Verkauf?
Ein Verkauf innerhalb von zwei Jahren löst eine Rückforderung aus, sofern keine spezifischen Ausnahmen (berufliche Versetzung, familiäre Gründe) greifen.

Mehr dazu: Bellegen Akt, Housing, Luxembourg, Tax

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