Wohnhilfe
Bëllegen Akt 2026: Bis zu 40 000 € pro Person Steuergutschrift für Ihre Luxemburger Erstwohnung

Der Bëllegen Akt — wörtlich „billige Urkunde" auf Luxemburgisch — bleibt die meistnachgefragte Wohnsteuerhilfe des Landes, und er gilt 2026 weiterhin, nachdem das breitere Paket der Wohnkrisen-Steuerhilfen am 30. Juni 2025 auslief. Die Gutschrift erlaubt Käuferinnen und Käufern ihrer Erstwohnung eine Steuerbefreiung von bis zu 40 000 € pro Person, anrechenbar auf die Eintragungsgebühren.
So funktioniert es
Beim Erwerb einer Wohnung in Luxemburg fallen die Eintragungsgebühr (Standardsatz 7 %) und die Übertragungsgebühr (1 %) an. Die Bëllegen-Akt-Gutschrift wird auf die Eintragungsgebühr angerechnet, mindert sie oder hebt den Anteil bei Erstwohnungs-Käufen ganz auf. Die Gutschrift gilt pro Person — ein gemeinsam kaufendes Paar kann jede oder jeder die eigene 40 000-€-Gutschrift einsetzen —, sofern die Käuferseiten natürliche Personen (kein Gesellschaftsvehikel) sind und das Objekt die hauptsächliche und gewöhnliche Wohnung wird.
Was Sie tatsächlich sparen
Bei einer Wohnung zu 700 000 € — nahe am Median einer Wohnung in Luxemburg-Stadt — liegt die Standardsumme der Eintragungsgebühr bei 49 000 €. Mit der vollen Bëllegen-Akt-Gutschrift sinkt sie für eine Einzelkäuferin oder einen Einzelkäufer auf 9 000 €. Bei einem Paar mit beiden Gutschriften reduziert sich die Summe auf null, mit 31 000 € ungenutzter Gutschrift. Für ein teureres Objekt — etwa 1,2 Mio. € — reduziert eine kombinierte 80 000-€-Gutschrift eines Paares die 84 000 € Eintragungsgebühr auf 4 000 €. Die Ersparnis skaliert mit dem Preis, gedeckelt durch die Pro-Kopf-Grenze.
Wer berechtigt ist
Drei Bedingungen zählen. Käuferin oder Käufer ist eine natürliche Person, kein Gesellschaftsvehikel oder Fonds. Das Objekt ist eine hauptsächliche und gewöhnliche Wohnung — keine Zweitwohnung oder Anlageimmobilie. Und es besteht eine Selbstnutzungspflicht von mindestens zwei Jahren ab Erwerb; ein früherer Verkauf löst eine Rückforderung aus, sofern keine spezifischen Ausnahmen greifen (berufliche Versetzung, familiäre Gründe usw., behördlich gewürdigt).
Was sich 2026 nicht ändert
Die Obergrenze von 40 000 € pro Person, der Anspruchsrahmen und die Rückforderungsregeln. Was sich früher änderte — und gelegentlich mit dem Bëllegen Akt verwechselt wird — sind die befristeten Investorenhilfen (3,5 % Eintragungsgebühr für Zweitobjekte, 6 % beschleunigte Abschreibung, Veräusserungsgewinn-Reduktionen) für 2023-2025, die am 30. Juni 2025 ausliefen.
Was sonst auf der Karte bleibt
Die Wohneigentumsförderung (500 € bis 10 000 € je nach Haushaltszusammensetzung und Einkommen), der Staatsgarantie-Mechanismus für Geringeigenkapital-Kreditnehmerinnen und -nehmer sowie verschiedene kommunale Zuschüsse bleiben bestehen. Der Bëllegen Akt ist die Schlagzeile; der Rest ist die tragende Nebenbesetzung für Erstkäuferinnen, Erstkäufer und Erstwohnungs-Käuferinnen und -Käufer im Jahr 2026.
Häufig gefragt
- Ist der Bëllegen Akt 2026 noch verfügbar?
- Ja. Die Investorenhilfen liefen am 30. Juni 2025 aus, der Bëllegen-Akt-Käuferzuschuss bleibt in Kraft.
- Wie viel kann ein Paar sparen?
- Bis zu 80 000 € kombiniert auf Eintragungsgebühren beim Kauf einer Erstwohnung.
- Was passiert bei frühem Verkauf?
- Ein Verkauf innerhalb von zwei Jahren löst eine Rückforderung aus, sofern keine spezifischen Ausnahmen (berufliche Versetzung, familiäre Gründe) greifen.
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